Allgemeine Verunsicherung – wie nutzen staatliche Webseiten Matomo?
Der Status Quo Fast eineinhalb Jahre sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshof zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung vergangen und nach wie vor herrscht eine von Unsicherheit geprägte Vielfalt an Interpretationen, wie Tracking mit Matomo zum ausschließlichen Zweck der Analyse des Besuchsverhaltens auf der eigenen Webseite durchgeführt werden kann …